Einstiegsgeld soll es den Empfängern von Arbeitslosengeld II erleichtern, im Berufsleben Fuß zu fassen. Es wird zum Beispiel gezahlt, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, bei der Ihr Gehalt vorerst kaum höher ist als Ihr bisheriges Arbeitslosengeld II.
Einstiegsgeld erhalten Sie, wenn Sie:
- eine hauptberufliche, selbständige Tätigkeit oder
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Außerdem muss absehbar sein, dass Sie in Zukunft so viel Geld verdienen werden, dass Sie nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Sie müssen Einstiegsgeld beantragen, bevor Sie Ihre neue Tätigkeit beginnen. Sprechen Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter um zu klären, ob Ihnen Einstiegsgeld gewährt wird. Im Gespräch erfahren Sie auch, welche Unterlagen Ihrem Antrag beigefügt werden sollten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Hilfe bei Arbeitsaufnahme
Einstiegsgeld soll es den Empfängern von Arbeitslosengeld II erleichtern, im Berufsleben Fuß zu fassen. Es wird zum Beispiel gezahlt, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, bei der Ihr Gehalt vorerst kaum höher ist als Ihr bisheriges Arbeitslosengeld II.
Einstiegsgeld erhalten Sie, wenn Sie:
- eine hauptberufliche, selbständige Tätigkeit oder
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Außerdem muss absehbar sein, dass Sie in Zukunft so viel Geld verdienen werden, dass Sie nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Sie müssen Einstiegsgeld beantragen, bevor Sie Ihre neue Tätigkeit beginnen. Sprechen Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter um zu klären, ob Ihnen Einstiegsgeld gewährt wird. Im Gespräch erfahren Sie auch, welche Unterlagen Ihrem Antrag beigefügt werden sollten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Hilfe bei Arbeitsaufnahme